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BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 145.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erneute Überprüfung der Zuständigkeit nach der rechtskräftigen Abweisung eines Wiedergutmachungsanspruchs aus sachlichen Gründen - Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 51.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 145.61
Seinen gegenüber dem Land Schleswig-Holstein geltend gemachten Anspruch verfolgt der Kläger in einem anderen Verfahren, das bereits bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist (BVerwG VIII C 51.61).Die Frage, ob sich aus der im Vorprozeß ergangenen rechtskräftigen Entscheidung zugleich Feststellungen ergeben, die im Verhältnis des Klägers zum Lande Schleswig-Holstein verbindlich sind, kann nur im Parallelverfahren BVerwG VIII C 51.61 entschieden werden.
- BVerwG, 27.01.1960 - VIII C 87.59
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 145.61
Diese Frage ist jedoch durch das Urteil BVerwGE 10, 115 [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87.59] [119] entschieden worden. - BVerwG, 23.10.1957 - VI C 95.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 145.61
Mit seiner Klage blieb der Kläger in drei Rechtszügen erfolglos, weil er gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - in der Fassung vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 820) von der Wiedergutmachung ausgeschlossen sei (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1957 - BVerwG VI C 95.56 -).
- BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 51.61
Rechtsmittel
Einen im April 1958 erneut gestellten Wiedergutmachungsantrag des Klägers leitete der Beklagte an den Bundesminister des Innern weiter, der den Antrag ablehnte; mit seiner Klage scheiterte der Kläger in zwei Rechtszügen; seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 1961 - BVerwG VIII B 145.61 - zurückgewiesen.